Geschäftsführerzusage

Pensionsvorsorge für Geschäftsführer

Pensionszusagen in Form von „direkten Leistungszusagen“ sind ein attraktives und zeitgemäßes Firmenpensionsmodell und gehören heute zum Standard eines modernen Vergütungssystems für Führungskräfte. Direkte Leistungszusagen werden überwiegend einzelnen Leistungsträgern im Unternehmen erteilt. Insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer mit über 25% Beteiligung am Unternehmen stellt diese Pensionszusage die einzige Möglichkeit dar, steuerbegünstigt über das Unternehmen vorzusorgen.

Voraussetzung für dieses Firmenpensionsmodell ist eine schriftliche Pensionszusage, in der die Pensionshöhe mit maximal 80% des letzten Aktiveinkommens festgelegt werden darf. Zusätzlich ist bei der Festsetzung der Höhe der Zusage in Hinblick auf die steuerliche Anerkennung darauf zu achten, dass die Pensionszusage gemeinsam mit der gesetzlichen Pension den letzten Aktivbezug nicht überschreitet.

Um die in der Zusage festgelegte Pensionsverpflichtung erfüllen zu können, bildet das Unternehmen gemäß § 14 EStG eine Pensionsrückstellung in der Bilanz. Die Zuführung zu dieser Rückstellung erfolgt gewinnmindernd als Betriebsausgabe. Das zu Pensionsantritt erforderliche Kapital wird über eine Pensionsrückdeckungsversicherung angespart. Der Begünstigte der Pensionszusage kann sich zu Pensionsantritt zwischen einer laufenden Pensionsleistung und einer einmaligen Kapitalabfindung entscheiden.

Vorteile der VBV-Geschäftsführerzusage

Der Vergleich zwischen privater und betrieblicher Vorsorge zeigt klar die Vorteile:

  • Steuerersparnis des Unternehmens durch Bildung einer Rückstellung
  • Kapitalaufbau durch Rückdeckungsversicherung ist eine Betriebsausgabe, KESt-befreit und erfolgt aus dem unversteuerten Einkommen („Brutto-für-Netto“-Effekt)
  • Pensionsleistungen unterliegen überwiegend einer geringeren Steuerprogression als das Aktiveinkommen

Die Leistungen der VBV – Consult

Gemeinsam mit Ihnen (und Ihrem Steuerberater) werden die Vorsorgeziele bei der VBV-Geschäftsführerzusage wie z.B. maximal möglicher Pensionsaufbau, Leistungen im Ablebensfall und Steueroptimierung in einem lösungsorientierten Ansatz festgelegt. Darauf aufbauend erstellen wir für Sie die vertraglichen Grundlagen der Pensionszusage. Zusätzlich beraten wir Sie auf Basis der festgelegten Vorsorgeziele bei der optimalen Tarifauswahl der zur Kapitalbildung notwendigen Pensionsrückdeckungsversicherung. In den Folgejahren erstellt die VBV – Consult auf Wunsch die jährlichen versicherungsmathematischen Gutachten über die Höhe der Rückstellungen.

Die VBV – Consult fungiert hierbei als Mehrfachagent und arbeitet seit vielen Jahren mit namhaften Versicherungen zusammen.

Mag. Rudolf Simader
Geschäftsführer; Beratung und Vertrieb