Die Pension erhöhen – mit staatlich geförderten Eigenbeiträgen
Profitieren Sie doppelt von Ihrer Betriebspension und nützen Sie diese auch zur privaten Vorsorge. Unabhängig von der Höhe des Arbeitgeberbeitrages können Sie bis zu 1.000,- Euro jährlich als Eigenbeitrag einzahlen (gem. § 108a EStG).
Sie müssen kein neues Vorsorgeprodukt abschließen. Mit eigenen Beiträgen auf Ihr Pensionskassenkonto haben Sie viele Vorteile:
- Mit Eigenbeiträgen erhöhen Sie Ihre VBV-Zusatzpension.
- 4,25% staatliche Prämie erhalten Sie für Ihre Eigenvorsorge bis 1.000,- Euro pro Jahr (Prämienmodell § 108a EStG).
- Keine zusätzlichen Abschlusskosten.
- Höhere Startpension durch vertraglich vereinbarten Rechnungszins.
- Veranlagungserträge sind zu 100% steuerfrei (keine KESt).
- Volle Flexibilität. Sie können die Beitragszahlung jederzeit beenden bzw. wieder fortsetzen.
- Ihre Pension aus Eigenbeiträgen ist zu 100% steuerfrei (Prämienmodell § 108a EStG).
Direkt über die Gehaltsverrechnung bei Ihrem Arbeitgeber. Ihr Eigenbeitrag wird vom Gehalt einbehalten und gemeinsam mit den Arbeitgeberbeiträgen an die VBV überwiesen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Personalabteilung auf.
Falls Ihr Arbeitgeber keine Abwicklung über die Gehaltsverrechnung durchführt, können Sie auch direkt über Bankeinzug an die VBV überweisen (SEPA-Lastschriftmandat). Unter Meine VBV können Sie mit wenigen Klicks ein SEPA-Lastschriftmandat generieren und damit Ihre Eigenbeiträge zahlen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns unter: +43 1 240 10-444.
Die Summe aus Arbeitgeber- und Eigenbeiträgen bildet eine einheitliche Anwartschaft (Gesamtkapital). Bei Erfüllung der in den Verträgen des Pensionskassenmodells geregelten Anspruchsvoraussetzungen werden die aus Ihrem Gesamtkapital resultierenden und dort festgelegten Leistungen von der Pensionskasse erbracht.
Abfindung
Eine Barabfindung ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. bei Pensionsantritt dann möglich, wenn der gesamte Kapitalwert Ihrer Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkonten die Abfindungsgrenze gemäß § 1 PKG nicht überschreitet. Bitte beachten Sie, dass bei einer Barabfindung die erhaltenen staatlichen Prämien zurückzuzahlen sind. Die aktuelle Abfindungsgrenze beträgt 12.300 Euro (Stand 2018).
Bemessung der staatlichen Prämie
Die staatliche Prämienförderung für in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige richtet sich nach § 108a EStG. Bis zu einem Eigenbeitrag von maximal 1.000,– Euro jährlich wird auf Antrag die Lohnsteuer erstattet. Dies erfolgt mit einem sogenannten Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Eigenbeiträge bemisst und zwischen 4,25% (Minimum) und 6,75% (Maximum) beträgt. Die Höhe wird durch Verordnung der Finanzmarktaufsicht festgelegt und beträgt derzeit 4,25%.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Eigenbeiträge unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Pensionskassenzusage. D. h., Leistungen, Kosten, Veranlagung und sämtliche anderen rechtlichen Rahmenbedingungen richten sich nach den Verträgen des Pensionskassenmodells und nach den dafür relevanten gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Betriebspensionsgesetz, Pensionskassengesetz, Einkommensteuergesetz).
Versteuerung der Pension
Pensionsleistungen aus Eigenbeiträgen gemäß § 108a EStG sind steuerfrei. Sonstige Eigenbeiträge sind zu 75% steuerfrei, ein Viertel der Pensionsleistung wird gemeinsam mit den sonstigen Pensionsbezügen versteuert.
- Informationen zu Eigenbeiträgen PDF 2 MB
- Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer PDF 51 KB
Berechnen Sie Ihre Zusatzpension!
Mit dem Vorsorgerechner von Meine VBV können Sie eine Prognose Ihrer zukünftigen Pension berechnen. Auch die Einzahlung von prämienbegünstigten Eigenbeiträgen kann dabei berücksichtigt werden. Um den Vorsorgerechner nützen zu können, loggen Sie sich bitte in Meine VBV ein.