Der Weg zur VBV-Pension

Wann erhalten Sie eine VBV-Pension?

Wenn in der Pensionskassenvereinbarung Ihres Arbeitgebers nichts anderes vorgesehen ist, entsteht der Anspruch auf eine VBV-Pension mit Antritt der ASVG-Pension. Einige Verträge sehen einen sogenannten Abfertigungszeitraum vor, das heißt die Auszahlung der VBV-Pension beginnt erst so viele Monate nach dem Pensionsantritt, wie Sie Abfertigungsmonate erhalten haben.

Damit die VBV-Pension ordnungsgemäß abgerechnet und ausgezahlt werden kann, benötigen wir eine Kopie Ihres ASVG-Pensionsbescheides, ein Personendatenblatt  mit Ihren persönlichen Daten, eine Bankbestätigung Ihrer kontoführenden Bank mit Ihrer Bankverbindung sowie den Antrag auf Abruf der VBV-Pensionskassenpension, den Sie mit dem Schreiben über die Höhe Ihrer Pension erhalten.

Informationen zur Versteuerung Ihrer Pension finden Sie unter dem Menüpunkt Steuerinformationen bzw. als Download.

Wie hoch wird Ihre VBV-Pension sein?

Auf Ihrer jährlichen Information über die Beitrags- und Kapitalentwicklung (IBK) finden Sie Hochrechnungen zu bestimmten Pensionsantrittsaltern für Ihr Kapital zum Stichtag bzw. für Ihre Pension aus hochgerechneten weiteren Beiträgen Ihres Arbeitgebers.

Sie können aber auch mit dem Pensionsrechner, den Sie unter Meine VBV finden, eine Hochrechnung auf Ihr individuelles Antrittsalter vornehmen. Die tatsächliche Höhe Ihrer Startpension erhalten Sie im Normalfall schriftlich ca. 4 - 6 Wochen vor Auszahlungsbeginn mitgeteilt.

Eine Information über Ihre endgültige Pensionshöhe setzt allerdings die vollständige Beitragsabrechnung mit Ihrem Arbeitgeber und das Vorliegen sämtlicher, oben genannter Unterlagen (ASVG-Bescheid, Personendatenblatt, Bankbestätigung) voraus.