VBV-Zukunftspension
Motivation für Mitarbeiter
Vorsorgen für die Zukunft durch Betriebspensionen ist heute die wichtigste Sozialleistung eines Unternehmens. Bereits 25% der Arbeitnehmer Österreichs werden in Zukunft eine Firmenpension erhalten. Dadurch steigert ein Unternehmen seine Attraktivität am Arbeitsmarkt und die Motivation seiner Mitarbeiter.
Beschreibung des Pensionsmodells
Im Rahmen der Zukunftspension zahlt der Arbeitgeber für alle oder für ausgewählte Mitarbeiter Beiträge in die Pensionskasse ein. Diese können als Fixbetrag oder als Prozentsatz des Bruttoeinkommens definiert werden. Außerdem kann die Beitragshöhe nach bestimmten Kriterien, zum Beispiel nach Dienstjahren oder der Kollektivvertragsstufe gestaffelt werden.
Die Pensionskasse verwaltet und veranlagt die eingezahlten Gelder und schreibt sie zusammen mit den von allen Steuern befreiten Kapitalerträgen den individuellen Kapitalkonten der Berechtigten gut. Aus dem angesammelten Kapital erwachsen dem Mitarbeiter Ansprüche auf eine lebenslange Alters-, Hinterbliebenen- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
Beispiele aus der Praxis
Alle Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sind, erhalten eine Pensionszusage. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 100,- Euro an die VBV-Pensionskasse, ab dem 7. Dienstjahr 150,- Euro, ab dem 16. Dienstjahr 200,- Euro. Die Arbeitnehmer erwerben allerdings erst nach drei Beitragsjahren einen Anspruch auf die eingezahlten Beiträge. Diese Pensionsregelung belohnt die Firmentreue und senkt die Fluktuationsrate, insbesondere in den ausbildungsintensiven Anfangsjahren.
Für Mitarbeiter, die das 40. Lebensjahr erreicht haben und mindestens 15 Jahre im Unternehmen beschäftigt sind, leistet der Arbeitgeber Beiträge im Ausmaß von 6% des Jahresbruttolohns an die Pensionskasse. Mit dieser Pensionszusage bedankt sich der Betrieb für die Firmentreue bei langjährigen Mitarbeitern. Außerdem erspart sich das Unternehmen die Lohnnebenkosten, die bei einer Treueprämie anfallen würden.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, zur Finanzierung der Betriebspension folgende Beiträge zu entrichten, welche als Prozentsatz des Jahresbruttogehalts definiert sind:
- für Mitarbeiter der Kollektivvertragsstufe 1: 1%
- für Mitarbeiter der Kollektivvertragsstufe 2: 2%
- für Mitarbeiter der Kollektivvertragsstufe 3: 4%
Für Lohn- und Gehaltsbestandteile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage werden die doppelten Beiträge entrichtet, weil dafür keine staatlichen Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt werden. Mit diesem Modell wird ein Ausgleich für Personen mit einem höheren Einkommen angestrebt, da diese besonders von der „Pensionslücke“ betroffen sind.
Ihr Kontakt zur VBV-Zukunftspension
Tel.: +43 1 240 10-131
E-Mail: a.karlon[at]vbv.at