VBV-Lebensphasenmodell

Flexibel und individuell

Über 120.000 Berechtigte der VBV können bereits zwischen drei auf Lebensphasen optimierte Veranlagungen wählen und Wechselmöglichkeiten während der Laufzeit wahrnehmen. Eine alters- und risikoadäquate Veranlagung hat sich bei den Unternehmen durchgesetzt. Die VBV hat dieses Modell erfunden, konsequent weiterentwickelt, optimiert und ist heute Marktführer im Lebensphasenmodell.

Lebensphasenmodell

Info-Broschüre: Lebensphasenmodell (PDF 2 MB)

Der Mitarbeiter hat die Wahl

Mit dem klassischen VBV-Lebensphasenmodell stehen jedem Berechtigten – nach Alter oder Risikobereitschaft – drei unterschiedlich optimierte Veranlagungsgemeinschaften zur Verfügung.

So funktioniert es!

  • Im klassischen VBV-Lebensphasenmodell stehen drei unterschiedliche Veranlagungsgemeinschaften – dynamisch, ausgewogen, konservativ – zur Auswahl.
  • Der Arbeitgeber verankert das Lebensphasenmodell vertraglich in der Pensionskassenzusage und legt eine Veranlagungsgemeinschaft (VG) als „Start-Portfolio“ fest.
  • Bis zum Pensionsantritt können die Mitarbeiter bis zu dreimal (nach einer ausführlichen Information durch die VBV gemäß § 19b PKG) schriftlich den Wechsel in eine andere Veranlagungsgemeinschaft erklären.
  • Diese Erklärung muss bis 31. Oktober eines Kalenderjahres bei der Pensionskasse eingehen, damit der Wechsel zum 1. Jänner des folgenden Kalenderjahres wirksam wird.
  • Bei einem Wechsel zum Pensionsantritt kann abweichend davon die Erklärung unmittelbar vor Abruf der Pensionskassenleistung abgegeben werden. Der Wechsel wird dann mit der ersten Pensionsleistung wirksam.

Vorteile des Lebensphasenmodells


Ihr Kontakt zum VBV-Lebensphasenmodell

Mag. Alexander Karlon
Mag. Alexander Karlon
Pensionskassenexperte