VBV-Garantiepension

Was ist die VBV-Garantiepension?

Die VBV-Garantiepension ist eine spezielle Garantievariante für Pensionskassen-Kunden. Ab Pensionsantritt wird die Pension garantiert!

Das heißt, die Pension kann niemals unter den Wert der ersten Monatspension fallen. Alle fünf Jahre wird die Garantie gemäß den gesetzlichen Richtlinien erhöht.

Die Garantieleistung ist im §12a PKG genau definiert. Alle Berechtigten dieses Modells werden in einer eigenen sogenannten Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft geführt, für die besonders strenge Richtlinien gelten.

Wer kann die VBV-Garantiepension in Anspruch nehmen?

Eine besondere vertragliche Grundlage mit dem Arbeitgeber ist nicht notwendig.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter,

  • der in einem beitragsorientierten VBV-Pensionskassenmodell  einbezogen ist,
  • ab Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Pensionsantritt individuell in dieses neue Pensionsmodell mit Garantie wechseln.

Ihr Kontakt zur VBV-Garantiepension

Unsere Mitarbeiter der Serviceline helfen Ihnen gerne weiter.