VBV-Politikerpension
Ein zweites Standbein für die Pension wird immer wichtiger. Nicht nur Berufstätige in der Privatwirtschaft, auch Politiker können bei der VBV die Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge nützen.
Die VBV-Politikerpension kann vom Bundespräsidenten, Mitgliedern der Bundesregierung, NR-Abgeordneten, Bundesräten, EU-Abgeordneten, Mitgliedern der Landesregierung, Landtagsabgeordneten, Bürgermeistern, Bezirksvorstehern, Stadträten und Vize-Bürgermeistern (nur bei Statutarstädten) in Anspruch genommen werden.
Beschreibung des Pensionsmodells
Innerhalb von drei Monaten nach der Angelobung kann 1/11 des Bezuges in eine freiwillige Pensionsvorsorge gemäß dem Pensionskassenvorsorgegesetz „umgewandelt“ werden.
Ausnahme: Bei Politikern, die dem Unvereinbarkeitsgesetz unterliegen bzw. bei „hauptberuflichen“ Bürgermeistern in Oberösterreich, bezahlt der Dienstgeber zusätzlich 10% vom Bezug als Pensionskassenbeitrag.
Die VBV-Politikerpension wird "brutto für netto" angespart. Es fallen weder Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben, noch Gewinnsteuer und KESt in der Ansparphase an. Das Pensionsmodell umfasst eine lebenslange Alters- und Hinterbliebenenpension (Waisenpension bis maximal zum 27. Lebensjahr) sowie eine Berufsunfähigkeitspension.
Ihr Kontakt zur VBV-Politikerpension
Tel.: +43 1 240 10-124
E-Mail: m.sirny[at]vbv.at