Übertragung von Pensionsrückstellungen
Warum jetzt ein optimaler Zeitpunkt für die Auslagerung Ihrer direkten Leistungszusagen ist
Das aktuell niedrige Zinsniveau wirkt sich massiv auf Personalrückstellungen aus. Da die Zinssätze zur Diskontierung − also Abzinsung − zukünftiger Verpflichtungen verwendet werden, gilt allgemein die Faustregel „niedriger Zinssatz = hohe Rückstellung“. Dadurch sind die dotierten Rückstellungen entweder bereits historisch hoch oder werden in den nächsten Jahren sukzessive teurer.
Mit einer Übertragung Ihrer Pensionsrückstellungen können Sie Ihre Bilanz entlasten, betriebliche Kennzahlen verbessern und auf ein steueroptimiertes Modell umstellen.
Vorteile der Auslagerungen von Pensionszusagen in die VBV-Pensionskasse:
- Steueroptimierung: Pensionskassenbeiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar, sogenannte „Deckungslücken“ können auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden.
- Kostenklarheit: Der Finanzierungsbedarf kann exakt kalkuliert werden.
- Liquiditätsoptimierung: Das konkrete Übertragungsmodell kann flexibel auf die individuelle Liquiditätssituation und -planung jedes Unternehmens angepasst werden.
- Periodengerechte Finanzierung: Es erfolgt eine Ausfinanzierung der Pensionszusage bis Pensionsantritt.
- Vermeidung eines Generationenvertrages im Unternehmen
- Auslagerung betriebsfremder Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit)
- Wegfall des administrativen Aufwandes nach Pensionsantritt: Die Pensionsauszahlungen erfolgen durch die Pensionskasse.
- Sicherheit der Zusatzpension: Die durch die Pensionskasse ausbezahlte Pension ist unabhängig vom weiteren Unternehmensschicksal.
Eine Übertragung stellt nicht nur eine interessante Möglichkeit der Bilanzoptimierung dar, sondern bietet darüber hinaus noch die Möglichkeit, bestehende Pensionsmodelle an aktuelle Rahmenbedingungen anzupassen und zukunftsfit zu gestalten.
Sie haben Fragen oder interessieren sich für eine Übertragung Ihrer Pensionsrückstellungen in die VBV-Pensionskasse?
Tel.: +43 1 240 10-130
E-Mail: r.simader[at]vbv.at