VBV-Lebensphasenmodell
Flexibel und individuell
Über 120.000 Berechtigte der VBV können bereits zwischen drei auf Lebensphasen optimierte Veranlagungen wählen und Wechselmöglichkeiten während der Laufzeit wahrnehmen. Eine alters- und risikoadäquate Veranlagung hat sich bei den Unternehmen durchgesetzt. Die VBV hat dieses Modell erfunden, konsequent weiterentwickelt, optimiert und ist heute Marktführer im Lebensphasenmodell.
Lebensphasenmodell
Der Mitarbeiter hat die Wahl
Mit dem klassischen VBV-Lebensphasenmodell stehen jedem Berechtigten – nach Alter oder Risikobereitschaft – drei unterschiedlich optimierte Veranlagungsgemeinschaften zur Verfügung.
Die Anlagepolitik ist durch einen hohen Aktienanteil bewusst dynamisch ausgelegt. Gleichzeitig wird durch größtmögliche Risikostreuung darauf geachtet, langfristig hohe Erträge zu erwirtschaften. Die Veranlagungsergebnisse können stark schwanken. Das Veranlagungsrisiko für kürzere Laufzeiten oder in der Pensionsphase ist höher.
Durch eine ausgewogene Kombination unterschiedlich risikobehafteter Anlagekategorien bei gleichzeitig größtmöglicher Risikostreuung wird darauf geachtet, über eine längere Laufzeit ein durchschnittliches Kapitalwachstum zu erzielen. Die Schwankungen in der Veranlagung sind im Vergleich zum dynamischen Portfolio reduziert.
Die Portfoliozusammensetzung hat das Ziel, jährlich positive Ergebnisse zu erwirtschaften, wobei besonderes Augenmerk auf den Kapitalerhalt gelegt wird. Es werden in hohem Maße Veranlagungsinstrumente eingesetzt, welche besonders konstante Erträge beisteuern können. Die Schwankungen der Veranlagungsergebnisse sind eher gering.
So funktioniert es!
- Im klassischen VBV-Lebensphasenmodell stehen drei unterschiedliche Veranlagungsgemeinschaften – dynamisch, ausgewogen, konservativ – zur Auswahl.
- Der Arbeitgeber verankert das Lebensphasenmodell vertraglich in der Pensionskassenzusage und legt eine Veranlagungsgemeinschaft (VG) als „Start-Portfolio“ fest.
- Bis zum Pensionsantritt können die Mitarbeiter bis zu dreimal (nach einer ausführlichen Information durch die VBV gemäß § 19b PKG) schriftlich den Wechsel in eine andere Veranlagungsgemeinschaft erklären.
- Diese Erklärung muss bis 31. Oktober eines Kalenderjahres bei der Pensionskasse eingehen, damit der Wechsel zum 1. Jänner des folgenden Kalenderjahres wirksam wird.
- Bei einem Wechsel zum Pensionsantritt kann abweichend davon die Erklärung unmittelbar vor Abruf der Pensionskassenleistung abgegeben werden. Der Wechsel wird dann mit der ersten Pensionsleistung wirksam.
Vorteile des Lebensphasenmodells
Spätestens für die Pension ist die konservative Veranlagungsgemeinschaft eine gute Option. Sie bietet eine deutlich höhere Anfangspension als bei einem Garantieprodukt (z.B. bei der VBV-Sicherheits-VRG), aber gleichzeitig geringere Schwankungen als in einer dynamischen Veranlagung mit einem hohen Aktienanteil.
Firmenpensionen haben einen langen Veranlagungshorizont. Im Idealfall wird für die Mitarbeiter über Jahrzehnte während ihres gesamten Erwerblebens angespart. Die Rahmenbedingungen auf den Kapitalmärkten ändern sich aber. Es gibt Hoch- und Niedrigzinsphasen, gute und schwache Aktienphasen, stabile und weniger stabile Konjunkturentwicklungen. Im Lebensphasenmodell ist man nicht starr festgelegt. Auch der Wechsel in eine dynamischere Veranlagung ist zukünftig möglich, selbst wenn ich heute konservativ beginnen möchte!
Ihr Kontakt zum VBV-Lebensphasenmodell
Tel.: +43 1 240 10-131
E-Mail: a.karlon[at]vbv.at