Steuerinformationen für VBV-Pensionisten
Gemeinsame Versteuerung
Grundsätzlich wird die VBV-Pension gemeinsam mit der gesetzlichen Pension versteuert. In diesem Fall wird die VBV-Pension von der Pensionskasse ohne Lohnsteuerabzug ausbezahlt. Die Versteuerung wird dann vom Sozialversicherungsträger durchgeführt.
Pensionsbezieher mit Hauptwohnsitz im Ausland
Eine steuerfreie Pensionsauszahlung erfolgt, wenn Ihr ständiger Wohnsitz (gewöhnlicher Aufenthalt für mehr als sechs Monate) ein Land ist, mit welchem ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Die betroffenen Länder sind im Doppelbesteuerungsabkommen aufgezählt und auf der Website des Finanzministeriums ersichtlich. Um das Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen zu können, brauchen wir eine schriftliche Bestätigung Ihres Wohnsitzfinanzamtes über den ständigen Wohnsitz und somit auch die dort unbeschränkte Steuerpflicht.
Wichtige Informationen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist: