Die Abfertigung NEU
Die Abfertigung NEU dient der sozialen Absicherung und der Altersvorsoge von Beschäftigten. Die Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber und Ihre Abfertigungsansprüche können nicht mehr verfallen.
Ab dem zweiten Beschäftigungsmonat wachsen Ihre Abfertigungsansprüche: Dann fließen laufend Beiträge in Höhe von 1,53 % Ihres monatlichen Entgelts (inklusive Sonderzahlungen) auf ein Vorsorgekonto. Gezahlt wird das vom Arbeitgeber. Dieser überweist die Beiträge an den jeweils zuständigen gesetzlichen Sozialversicherungsträger, der sie dann an die ausgewählte Vorsorgekasse weiterleitet, welche für die Verwaltung und Veranlagung der Beiträge verantwortlich ist.
Die Abfertigung NEU ist ein wichtiger Baustein in der Verhinderung von Altersarmut. Neben der staatlichen Pension und eventuellen Privatpensionen, kann man sich auch die Abfertigung als monatliche Rente auszahlen lassen.
Einmal pro Jahr informiert die Vorsorgekasse die Arbeitnehmer über die Entwicklung des Guthabens in Form einer Kontoinformation. Ab Erhalt der ersten Kontoinformation kann jeder Arbeitnehmer mit einem Konto bei der VBV die Vorteile seines persönlichen Internetkontos nutzen.
Der Abfertigungsanspruch gegenüber der Vorsorgekasse bleibt bei jeder Art der Beendigung bestehen! Wie man als Arbeitnehmer darüber verfügen kann, hängt von der Art der Beendigung ab.
So funktioniert die Abfertigung NEU:
Anspruchsgruppen
Folgende Dienstnehmergruppen haben Anspruch auf die Abfertigung NEU:
Seit 01.01.2008 fallen auch jene freien Dienstverhältnisse in das System Abfertigung NEU, die der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegen und länger als einen Monat dauern. Ein freier Dienstnehmer ist aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht weder ein echter Dienstnehmer noch ein echter Unternehmer. Er erbringt seine Dienstleistung in persönlicher Unabhängigkeit, ist nicht an Arbeitszeit und Arbeitsort gebunden, unterliegt auch keinen arbeitsbezogenen Weisungen. Er darf jederzeit vertreten werden bzw. muss (zur erfolgreichen Abgrenzung zum echten Dienstnehmer) sogar regelmäßig und eigenständig vertreten werden, arbeitet erfolgsorientiert und verwendet nur zu einem geringfügigen Teil (oder gar nicht) Betriebsmittel des Auftraggebers.