Ihre Vorteile
Seit 2003 müssen Unternehmen für ihre Mitarbeitenden Beiträge in das System Abfertigung NEU einzahlen. Dieses bietet eine Reihe an Vorteilen. Zusätzlich genießen Kunden der VBV die Vorzüge der führenden Vorsorgekasse.
Die Vorteile der Abfertigung NEU
Die Vorsorgekasse muss garantieren, dass der Anwartschaftsberechtigte zumindest die Summe der zugeflossenen Kapitalbeträge zuzüglich der allenfalls aus einer anderen Vorsorgekasse übertragenen Kapitalbeträge bei Auszahlung erhält. Die Garantie ist in § 24 BMSVG geregelt.
Es handelt sich um eine Bruttogarantie. Es müssen die eingezahlten Beiträge vor Abzug von Kosten garantiert werden.
Nicht nur die Beiträge, die der Arbeitgeber in die Abfertigung NEU einzahlt, sind steuerfrei, sondern auch die durch die Veranlagung erwirtschafteten Erträge. Sie sind sowohl befreit von der Einkommenssteuer (ESt) als auch der Lohnsteuer (LSt) sowie der Kapitalertragssteuer (KESt). Erst bei einer Auszahlung werden 6 % Lohnsteuer abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Wird ein Arbeitsverhältnis abfertigungswirksam beendet, hat der Arbeitnehmer unter anderem die Möglichkeit, die Beiträge an eine Pensionskasse zu überweisen, bei der er bereits Berechtigter ist, oder an eine Pensionszusatzversicherung bzw. betriebliche Kollektivversicherung (BKV) weiterzuleiten. Dies führt zu einem Rentenanspruch auf Lebenszeit und ist von der Lohnsteuer befreit.
Falls Sie also zukünftig mehr Pension bekommen und zusätzlich Steuer sparen möchten, lassen Sie Ihr Guthaben einfach auf Ihrem persönlichen Konto bei der VBV. Wir veranlagen vorsichtig und vorausschauend, denn Sicherheit ist unser oberstes Prinzip.
Es kommen alle Arbeitnehmer in den Genuss einer Abfertigung, auch Saisonniers, Lehrlinge sowie geringfügig Beschäftigte, die im Altsystem nur sehr selten einen Abfertigungsanspruch erreicht haben.
Der Anspruch auf Abfertigung besteht ab dem ersten Tag der Beschäftigung, wobei das erste Monat beitragsfrei ist. Der Anspruch bleibt auch in Zeiten in denen kein Entgelt bezogen wird (z.B. Karenz) aufrecht.
Die Abfertigung NEU verfällt nicht. Auch für jene Dienstnehmer die ihren Dienstgeber häufig wechseln bleibt der Anspruch bestehen.
Die Ansprüche bleiben auch bei Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer oder bei begründeter fristloser Entlassung erhalten. Das Guthaben wird in der VBV – Vorsorgekasse weiterveranlagt.
In dem Fall, dass das letzte Einkommen niedriger ist als das frühere, erhält der Arbeitnehmer trotzdem die volle Abfertigung (und nicht mehr nur die dem letzten Einkommen entsprechende). In diesem Sinne ist die Höhe der Abfertigung im neuen System auch beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit nicht mehr gefährdet.
Exklusive Vorteile für VBV-Kunden
Bei der Auswahl der Anlageprodukte betrachten wir über die reine Finanzanalyse hinaus auch Faktoren außerhalb der rein wirtschaftlichen Komponenten. Oft haben diese sogar erheblichen Einfluss auf die finanzielle Performance eines Unternehmens.
Sie möchten sich genauer über unsere Veranlagungsstrategie informieren? Dann klicken Sie bitte hier.
Und zwar nicht nur in der Verwaltung und Beratung unserer Kunden, sondern auch in der Veranlagung. Wir legen großen Wert darauf, dass alle Stakeholder die Leistungen des Unternehmens nach möglichst objektiven Kriterien beurteilen können. Daher lassen wir uns kontinuierlich von externen Fachleuten und unabhängigen Agenturen prüfen und beurteilen.
Sie möchten wissen, in welchen Bereichen wir ausgezeichnet und zertifiziert sind?