Ihr Verfügungsanspruch
Wann habe ich einen Verfügungsanspruch?
In jedem Fall haben Selbständige und Freiberufler Verfügungsanspruch, wenn sie entweder eine eigene Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen oder seit mindestens 5 Jahren keine Beiträge mehr geleistet wurden.
Sie brauchen mindestens 36 Beitragsmonate UND
- Ihre Pflichversicherung ist wegen Einstellung der betrieblichen Tätigkeit oder dem Wegfall der berufsrechtlichen Berechtigung seit mindestens 2 Jahren beendet oder
- keine Berufsausübung nach den jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen seit mindestens 2 Jahren.
So können Sie über Ihre Ansprüche verfügen
Sie können den Betrag
- an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung übertragen lassen,
- auf Ihrem VBV-Vorsorgekonto belassen, damit die VBV Ihr Geld weiter sicher, ertragreich und nachhaltig veranlagt,
- auf die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers übertragen oder
- sich als Einmalzahlung abzüglich 6 Prozent Steuer auszahlen lassen.
Sie müssen dazu nicht selbst aktiv werden: Sobald Sie über die Beiträge verfügen können, schicken wir Ihnen in jedem Fall ein Schreiben an Ihre Privatadresse und informieren Sie über den weiteren Ablauf und Ihre Verfügungsmöglichkeiten.