Übertritt zur Abfertigung NEU
Der Übertritt von Abfertigung ALT in das System Abfertigung NEU
Diese Vorsorgeform steht auch Mitarbeitern offen, deren Dienstverhältnis bereits 2002 oder davor begonnen hat. Wenn Sie in das System der Abfertigung NEU wechseln wollen, muss der Übertritt zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen vereinbart werden. Das hat Vorteile für beide Seiten.
Beim Vollübertritt werden Ansprüche aus der alten Abfertigungsregelung in die Abfertigung NEU übertragen. Der zu übertragende Beitrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart.
Beim Vollübertritt hat der Dienstnehmer dann alle Abfertigungsansprüche - übertragene und neu aufgebaute - nur noch gegenüber seiner Vorsorgekasse. Er kann diese Ansprüche daher bei einem Arbeitgeberwechsel nicht mehr verlieren (im Unterschied zur alten Abfertigungsregelung). Für den Arbeitgeber gelten die steuerlichen, bilanztechnischen und Liquiditäts- Vorteile der betrieblichen Vorsorge.
Die Übertragung ist als Einmalzahlung oder als Ratenzahlung über maximal 5 Jahre möglich.
Dokumente bei Einmalzahlung:
Vorgehensweise Vollübertritt EZ (PDF 96 KB)
Interne Vereinbarung EZ (PDF 70 KB)
Dokumente bei Ratenzahlung:
Vorgehensweise Vollübertritt RZ (PDF 97 KB)
Interne Vereinbarung RZ (PDF 77 KB)
Alternativ zum Vollübertritt können die alten Abfertigungsansprüche, die gegenüber dem Arbeitgeber bestehen auch "eingefroren" werden. Der Mitarbeiter baut ab dem Zeitpunkt des Übertritts in die Abfertigung NEU Vorsorgekapital bei seiner Vorsorgekasse auf. Die Ansprüche der Abfertigung NEU können, im Gegensatz zu den „eingefrorenen“ Altansprüchen, nicht verfallen.
Wie sieht die alte Abfertigungsregelung aus?
Die Abfertigung ALT gilt für Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis bereits am 1. Jänner 2003 bestanden hat. Der Arbeitgeber zahlt die Abfertigung, nach mindestens 3 Dienstjahren durchgehender Beschäftigung, direkt an den Arbeitnehmer, doch
- ... nur 15 % der Arbeitnehmer hatten tatsächlich Anspruch auf eine Abfertigung.
- ... nur 0,7 % erhielten die Maximal-Abfertigung von 12 Monatsgehältern.
- ... bei Selbstkündigung ging der Abfertigungsanspruch verloren.
Ihr Abfertigungsanspruch nach Vollendung einer durchgehenden Dienstzeit:
Dienstjahre |
Monatsentgelte |
3 | 2 |
5 | 3 |
10 | 4 |
15 | 6 |
20 | 9 |
25 | 12 |